Evaluation EU-kofinanzierter forstlicher Förderung
Hintergrund
Fördermaßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, die von der Europäischen Union kofinanziert werden, müssen von den Bundesländern einer externen Evaluation unterzogen werden. Baden-Württemberg hat für die land- und forstwirtschaftliche Förderung den „Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (MEPL)“ aufgelegt. Forstliche Fördermaßnahmen finden sich vor allem in den Schwerpunkten I, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, und II, Verbesserung der Umwelt und Landschaft. Die Evaluierung umfasst insbesondere die quantitative und qualitative Analyse der Monitoringdaten. UNIQUE wurde beauftragt die forstspezifischen Fördermaßnahmen für die Periode von 2016 bis 2024 zu evaluieren.
Unser Beitrag
- Evaluierung der forstlichen Fördermaßnahmen der Schwerpunkte I und II.
- Analyse der erhobenen Monitoringdaten.
- Durchführung von zusätzlichen qualitativen und quantitativen Erhebungen.
- Ableitung von Empfehlungen zum optimierten Einsatz der Fördermitteln.
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